Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht, ob deren Entscheidung recht­lich richtig ist, sondern nur, ob sie gegen spezifisches Verfassungsrecht verstößt. Das Nadelöhr einer erfolg­reichen Ver­fassungsbeschwerde ist daher denkbar klein.

Wir führen Verfassungsbeschwerden – haupt­sächlich, aber nicht ausschließ­lich – im gesamten Strafrecht, gleich ob sie sich gegen Durchsuchungsanordnungen und Haftbefehle, Strafurteile oder Maßnahmen im Strafvollzug richten, vorausgesetzt, wir sehen eine Chance, durch das Nadelöhr hindurchzukommen.