Für den Beschuldigten ist die Revision das letzte Rechtsmittel, für die Verteidigung bleibt sie eine Herausforderung. Beschränkt auf die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit des Prozesses (im Rahmen der „Verfahrensrüge“) und des schriftlichen Urteils (mit der „Sachrüge“), zeichnet sich das Revisionsverfahren durch Form- und Fristenstrenge aus und wird weitestgehend schriftlich geführt. Revisionshauptverhandlungen gibt es nur selten, Schöffen keine: Da es ausschließlich um Rechtsfragen geht, entscheiden allein Berufsrichter. Diese besonderen Schwierigkeiten des Rechtsmittels sind der Grund, warum WidmaierNorouzi hauptsächlich auf die Verteidigung in der Revisionsinstanz spezialisiert ist, so wie es bereits die 1984 in Karlsruhe gegründete Kanzlei Widmaier tat. |
Der Schlüssel zum Revisionserfolg liegt für uns – neben fundierten Rechtskenntnissen – in der richtigen Schwerpunktsetzung, der Erkenntnis der prozessualen Zusammenhänge und ihrer formgültigen Darstellung in einer prägnanten Sprache. Dass uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verteidiger in der Tatsacheninstanz für eine optimale Vertretung der Interessen des Beschuldigten in der Revisionsinstanz wichtig ist, versteht sich bei alldem von selbst. |