Strafrechtliche Verfolgung endet nicht an der Landesgrenze. Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Justizbehörden hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. In der Europäischen Union ermöglicht der Europäische Haftbefehl die umstandslose und zügige Auslieferung des Beschuldigten, der sich in einem anderen Mitgliedsstaat befindet, gleich welche Staatsangehörigkeit er hat. |
Wirken zwei Staaten derart zusammen, ist die Gefahr groß, dass die Rechte des Einzelnen in den Hintergrund geraten. Um das zu vermeiden, bedarf es auch im Auslieferungsverfahren einer sachkundigen, professionellen und grenzüberschreitend kooperierenden Verteidigung. Sie übernimmt bei uns Ali B. Norouzi, der lange Jahre Assistent am Lehrstuhl für europäisches Strafrecht in Tübingen war und seine Doktorarbeit zu einem Thema des internationalen Strafprozessrechts verfasst hat. |