Als Verteidiger in der Rechtsmittelinstanz gestaltet man normalerweise keine Verteidigungsstrategie, sondern blickt auf das Ende des vorangegangenen Prozesses zurück. Betrachtet man ihn derart „ergebnisbezogen“, werden nicht selten frühere Fehlentwicklungen und Fehleinschätzungen deutlich. Vielleicht werden wir gerade auch deswegen häufig gebeten, bereits während des laufenden Verfahrens oder präventiv zu dessen Vermeidung beratend tätig zu werden. |
So lassen sich aussichtsreiche Prozessstrategien entwickeln, sei es, um eine akzeptable Verfahrensbeendigung zu erreichen, sei es, um eine mögliche Revision sinnvoll vorzubereiten. Ebenso zählen wissenschaftliche Rechtsgutachten im gesamten Bereich des Straf-, Strafprozess- und Strafverfassungsrechts zu unserem Beratungsangebot. |